Sachverständiger Langenberg

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Wilfried Kersting Langenberg

Wilfried Kersting

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 05251 202 71 10
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Langenberg steht Ihnen Herr Wilfried Kersting als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Wilfried Kersting kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Langenberg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Langenberg kommen bzw. sich nicht in Langenberg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Langenberg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Gemeinde Langenberg befindet sich im südlichen Teil des Kreises Gütersloh in Nordrhein Westfalen. Die Städte Rheda-Wiedenbrück, Gütersloh Lippstadt sowie Paderborn sind in unmittelbarer Nähe von Langenberg, wobei Paderborn mit 30 km die weiteste Entfernung zu Langenberg hat. In Langenberg leben derzeit ca. 10.000 Einwohner. Die Nachbarstadt Paderborn hat hingegen rund 150.000 Einwohner. 

In  Lippstadt/ Paderborn befindet sich der nächste Flughafen (Flughafen Paderborn). Paderborn ist eine kreisangehörige Kreisstadt des Landkreises Paderborn/ Oberzentrum. Sie zählt zu den Großstädten im Osten des deutschen Bundeslandes. Paderborn ihren Namen aus Pader, der Fluss, an dem die Stadt liegt, und Born, welcher eine ältere Bezeichnung für Quelle ist. Aus industrieller Sicht ist Paderborn im Bereich Nahrungsmittel und als Automobilzulieferer sehr stark. Die paderborner  Einkaufsstadt ist durch ihre Funktion als Oberzentrum der Kreise Paderborn, Höxter, Soest (Altkreis Lippstadt), sehr beliebt. 

Angesehen und unverändert ist auch der alte Bahnhof Langenbergs. Die Gleisanlagen des Bauwerks sind noch weitgehend vorhanden. Eines der ältesten Anlagen in Langenberg ist das Gut Geissel und steht unter Denkmalschutz. Gut Geissel liegt in einem der größten Waldgebiete im Kreis Gütersloh. Die Gemeinde Langenberg wird zum Berichtsgebiet des Regionalstudios Bielefeld zugeordnet und von Radio Gütersloh, welches in der Berichtserstattung als Lokalradio gilt, abdeckt. 

Die nördlich von Langenberg befindliche Nachbarstadt Rheda-Wiedenbrück ist eine ehemals selbstständige Stadt in NRW gewesen. Im Zuge einer Kommunalreform mit der Stadt Rheda und den Gemeinden Batenhorst, St. Vitzur, Lintel sowie Nordrheda-Ems ist die Stadt Rheda-Wiedenbrück zusammengeschlossen worden. Die ehemaligen Städte Wiedenbrück  und Rheda werden durch die Bundesautobahn 2 getrennt, welche jedoch nicht die historische Grenze zwischen den beiden Stadtteilen bildet.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Klutenbrinkstr.
33449 Langenberg

Bauamt:
Klutenbrinkstr.
33449 Langenberg

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Ostenstraße
33378 Rheda-Wiedenbrück

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